Klimanotstand für die Kommune ausrufen

Am 29.11.2019 hat das Europäische Parlament in einer Resolution den „Klima- und Umweltnotstand“ ausgerufen. Dem haben sich inzwischen neben 18 Länderparlamenten mehr als 2.300 Verwaltungen in 40 Ländern angeschlossen. Auch in Deutschland sind seit dem Jahr 2019 mehr als 100 Städte und Kommunen diesem Beispiel gefolgt.

Der „Klimanotstand“ ist ein Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen, mit dem anerkannt wird, dass bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der sich rasch vergrößernden Klimakrise und der daraus resultierenden Risiken nicht ausreichend sind. Das beschließende Gremium beauftragt somit Regierung oder Verwaltungen zusätzliche, wirksame Maßnahmen auszuarbeiten. Das umfasst Maßnahmen sowohl zur Minderung von Treibhausgasemissionen als auch zur Anpassung an die Klimakrise (Umweltbundesamt).

„Die Erklärung zum Klimanotstand kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen (national, kommunal usw.) und hinsichtlich Tiefe oder Details ihrer Vorgaben verschieden sein. Der Begriff Klimanotstand bezeichnet nicht nur förmliche Beschlüsse, sondern - als Sammelbegriff - auch weitere Aktionen zur Eindämmung des Klimawandels. Der Beschluss selbst hat keine rechtlich bindende Wirkung, deshalb ist ein „Klimanotstand“ nicht gesetzlich abgesichert. Doch er erhält exekutiven Charakter, wenn er von Parlamenten (Stadträten, Landtagen, etc.) verabschiedet wird. Eine solche Entscheidung markiert eine Gefährdungssituation und dringenden Handlungsbedarf auf der jeweiligen Verwaltungsebene.“ (Zitat Umweltbundesamt).

Hier ein Erklärvideo der ARD (2019).

Bürger haben in ihren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, über die Bürgerfragestunde der Ratssitzungen, ihre gewählten Vertreter aufzufordern, über die Ausrufung des Klimanotstandes zu diskutieren und zu entscheiden.

Als erste deutsche Stadt hat Konstanz im Mai 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Eine daraus folgende Maßnahme sind "Klimarelevanzprüfungen". Die Gemeinderäte müssen bei jeder Beschlussvorlage beantworten, ob mit dem Beschluss eine positive, negative oder gar keine Auswirkungen für den Klimaschutz zu erwarten sind. Sind negative Auswirkungen zu erwarten, muss in der Beschlussvorlage erläutert werden, wie diese konkret aussehen und was man unternommen wird, um diese möglichst gering zu halten. Hier ein Bericht über "Ein Jahr Klimanotstand in Konstanz: Symbolpolitik oder echter Wandel?" von "klimafakten.de".

Im Laufe der Jahre folgten noch viele Städte und Gemeinden und riefen den Klimanotstand aus. Eine Liste in der wikipedia gibt Auskunft, wer den Antrag dazu stellte und wie abgestimmt wurde.

Städte und Kommunen, die sich anschließen wollen, finden vielfätige Unterstützung und Informationen auf den Seiten vom Klima-Bündnis, z. B. mit einer Resolutionsvorlage.

Das Umweltbundesamt bietet Kommunen und anderen Akteuren viele Hilfestellungen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Anpassung an die Klimakrise voranzutreiben:

Die Bundesministerien und öffentliche Institute fördern Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und haben ein breites Informations- und Beratungsangebot: